Chatte mit unseren Mitarbeitern: Auskünfte, Sachstandsanfragen, Ersteinschätzung oder Fall melden. Keine Rechtsberatung.
Ein Verkehrsunfall ist immer ärgerlich – er kostet Zeit, Nerven und oft bares Geld. Viele Geschädigte scheuen den Weg zum Anwalt, besonders bei „einfach gelagerten“ Blechschäden. Doch genau hier setzen Versicherungen oft den Rotstift an.
Überlassen Sie Ihren Schaden nicht dem Zufall. Mit Scherer & Crecelius an Ihrer Seite sichern Sie sich die volle Durchsetzung Ihrer Ansprüche – ohne Stress und ohne Kompromisse.
Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen. Ihr Ziel ist es, die Schadenssumme so gering wie möglich zu halten. Oft werden berechtigte Positionen wie Wertminderung, Nutzungsausfall oder Pauschalen einfach gekürzt.
Wir kennen die Taktiken der Versicherer und sorgen für Waffengleichheit. Wir setzen Ihre Rechte umfassend durch und erzielen für Sie den maximalen Schadensersatz:
Schnell & Kompetent: Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit der Gegenseite.
Unkompliziert: Sie müssen keine komplizierten Formulare ausfüllen – wir erledigen das für Sie.
Vollständig: Wir prüfen auch Ansprüche, an die Sie vielleicht nicht denken (z. B. Haushaltsführungsschaden, Auslagenpauschalen oder Schmerzensgeld).
Das ist der wichtigste Punkt: Soweit Sie keine Schuld an dem Unfall tragen, ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Sie kostenneutral. Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten unserer Beauftragung als Teil Ihres Schadens zu übernehmen.
Schadenskalkulation: Prüfung von Gutachten und Kostenvoranschlägen.
Forderungsmanagement: Durchsetzung von Reparaturkosten, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall.
Schmerzensgeld: Fachkundige Bewertung und Durchsetzung bei Verletzungen.
Kommunikation: Direkte Abwicklung mit Gutachtern, Werkstätten und Versicherern.
Unser Rat: Sichern Sie Ihre Ansprüche sofort nach dem Unfall. Kontaktieren Sie uns, bevor Sie der gegnerischen Versicherung Zusagen machen oder deren „Schadensservice“ nutzen.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung. Wir bringen Ihre Unfallregulierung sicher ans Ziel.
Die Hauptaufgabe unserer Kanzlei im Verkehrsrecht ist die vollständige und rechtssichere Schadensabwicklung nach einem Unfall. Wir beraten Sie umfassend, setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld konsequent durch und wehren unberechtigte Forderungen der Gegenseite für Sie ab.
Die Versicherung des Unfallgegners wird Ihnen selten von sich aus alle zustehenden Positionen anbieten. Nur ein versierter Rechtsanwalt erkennt den vollen Umfang Ihres Schadens.
Wussten Sie beispielsweise, dass Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein Haushaltsführungsschaden zusteht, wenn Sie verletzungsbedingt Ihren Haushalt nicht mehr führen können? Oder ist Ihnen die 130%-Grenze bekannt, nach der Sie Ihr Fahrzeug unter Umständen sogar dann noch reparieren lassen dürfen, wenn die Kosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen?
Wir sorgen dafür, dass kein Euro auf der Strecke bleibt.
Ebenso wichtig wie der Anwalt ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger. Er stellt den tatsächlichen Schadensumfang, die Wertminderung sowie den Rest- und Wiederbeschaffungswert fest.
Vorsicht vor „Schadensmanagern“ der gegnerischen Versicherung: Diese schicken oft eigene Gutachter, die im Sinne der Versicherung rechnen. Wir vermitteln Ihnen gerne versierte und völlig unabhängige Sachverständige.
Die Kosten: Sofern der Unfallgegner die alleinige Schuld trägt, muss dessen Versicherung auch die Kosten für das Gutachten übernehmen (ausgenommen bei erkennbaren Bagatellschäden).
Reparaturkosten & Wertminderung
Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
Wiederbeschaffungskosten bei Totalschaden
Schmerzensgeld & Heilbehandlungskosten
Verdienstausfall & Entgangener Gewinn
Haushaltsführungsschaden
Abschlepp-, Entsorgungs- und Standgebühren
Nicht jeder Fall im Verkehrsrecht beginnt mit einem Knall. Wir unterstützen Sie auch bei allen rechtlichen Problemen rund um den Fahrzeugkauf und das Leasing. Ob Mängelgewährleistung, Rückabwicklung von Kaufverträgen oder Streitigkeiten bei der Leasing-Rückgabe – wir stehen an Ihrer Seite.
Scherer & Crecelius: Wir nehmen Ihnen die Last der Abwicklung ab, damit Sie sich auf Ihre Mobilität konzentrieren können.
Verkehrsunfälle ziehen oft parallel laufende Bußgeldverfahren oder sogar verkehrsstrafrechtliche Ermittlungen nach sich. Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder der Vorwurf einer Straftat im Straßenverkehr: Scherer & Crecelius verteidigt Sie effektiv und nimmt Ihre Rechte gegenüber Behörden und Gerichten wahr.
Geschwindigkeits- & Abstandsverstöße: Prüfung von Messfehlern und technischen Mängeln.
Rotlichtverstöße: Analyse von Gelbphasen und Messzeitpunkten.
Alkohol & Drogen (0,5-Promille-Grenze): Verteidigung bei drohendem Entzug der Fahrerlaubnis.
Fahrverbote: Prüfung von Möglichkeiten, ein Fahrverbot abzuwenden oder umzuwandeln.
Verkehrsstrafrecht: Vertretung bei Vorwürfen wie Fahrerflucht, Nötigung oder Gefährdung des Straßenverkehrs.
Je früher Sie uns kontaktieren, desto größer sind die Verteidigungschancen. Viele Bescheide leiden unter formalen Fehlern oder technischen Fehlern der Messgeräte (z. B. bei Blitzern oder Video-Distanz-Messungen). Erfahrene Anwälte erkennen diese Schwachstellen, die einen Bescheid oft komplett unwirksam machen können – selbst wenn der Verstoß eigentlich vorlag.
Sobald Ihnen ein Bußgeldbescheid zugeht, tickt die Uhr: Sie haben lediglich zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Verpassen Sie diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig. Danach kann selbst der beste Anwalt meist nichts mehr für Sie tun. Kontaktieren Sie uns daher idealerweise schon, wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen erhalten.
Bis wir Akteneinsicht genommen haben, raten wir Ihnen dringend: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Häufig versuchen Betroffene, die Situation durch eine schnelle Stellungnahme zu klären. Das geht meist nach hinten los: Fakten werden geschaffen, die später nicht mehr korrigiert werden können. Denken Sie daran: Alles, was Sie sagen, kann – und wird – gegen Sie verwendet werden.
Um eine maßgeschneiderte Verteidigung aufzubauen, ist die Akteneinsicht zwingend erforderlich. Erst wenn wir wissen, welche Beweise die Behörde wirklich hat und wo die Messprotokolle Lücken aufweisen, legen wir die Marschroute fest. Wir schützen Sie vor Punkten in Flensburg, hohen Bußgeldern und dem Verlust Ihres Führerscheins.
Scherer & Crecelius: Wir halten Ihnen den Rücken frei, wenn es auf der Straße eng wird.
Ein Bußgeld ist ärgerlich, ein Fahrverbot hingegen oft existenzbedrohend. Wenn Ihr Punktekonto leer ist, mag man eine Geldbuße noch hinnehmen – sobald jedoch der Entzug der Fahrerlaubnis droht, sollten Sie keine Zeit verlieren und sich durch einen spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht verteidigen lassen.
Ein Fahrverbot darf gesetzlich nur dann verhängt werden, wenn eine grobe oder beharrliche Pflichtverletzung vorliegt. Die Bußgeldkatalogverordnung sieht hierfür sogenannte Regelfahrverbote vor. Das bedeutet: Das Gesetz „vermutet“ bei folgenden Verstößen automatisch eine grobe Pflichtverletzung:
Geschwindigkeit: Über 30 km/h innerorts oder über 40 km/h außerorts.
Wiederholungstäter: Eine zweite Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres.
Rotlicht: Ein „qualifizierter“ Verstoß (Ampel war länger als 1 Sekunde rot oder es bestand eine Gefährdung).
Alkohol: Führen eines Kraftfahrzeugs mit 0,5 Promille oder mehr.
Nur weil ein Regelfahrverbot im Bescheid steht, ist es noch nicht in Stein gemeißelt. Wir prüfen für Sie, ob der Verstoß auch in Ihrer persönlichen Situation tatsächlich eine „grobe Pflichtverletzung“ darstellt.
Es gibt bewährte juristische Wege, ein Fahrverbot abzuwenden:
Augenblicksversagen: War der Verstoß nur eine kurze Unaufmerksamkeit (z. B. ein übersehenes Schild bei ansonsten übersichtlicher Strecke)? In solchen Fällen kann das Fahrverbot oft entfallen.
Unverhältnismäßigkeit: Wir prüfen, ob das Fahrverbot für Sie eine unbillige Härte darstellt. Droht der Verlust des Arbeitsplatzes oder ist Ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet?
Absehen gegen Erhöhung des Bußgeldes: In vielen Fällen können wir im Rahmen eines Vergleichs erreichen, dass das Fahrverbot aufgehoben wird, wenn Sie im Gegenzug bereit sind, ein höheres Bußgeld zu zahlen.
Das Abwenden eines Fahrverbotes erfordert eine präzise Argumentation gegenüber der Behörde oder dem Gericht. Wir kennen die aktuelle Rechtsprechung und wissen, welche Begründungen Erfolg versprechen und welche nicht.
Kämpfen Sie um Ihre Mobilität. Wir unterstützen Sie dabei, das Fahrverbot zu vermeiden oder in eine Geldstrafe umzuwandeln.
Was für Bußgeldverfahren gilt, gilt für Verkehrsstraftaten umso mehr: Eine sachgerechte Verteidigung ist ohne anwaltliche Hilfe nahezu unmöglich. Hier geht es nicht nur um Punkte, sondern um Ihre Freiheit, Ihren Ruf und Ihre finanzielle Existenz.
Wir verteidigen Sie engagiert bei allen relevanten Straftatbeständen, insbesondere:
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB): Oft schneller passiert, als man denkt – die Folgen sind jedoch massiv.
Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) & Drogenfahrten: Verteidigung bei Entzug der Fahrerlaubnis.
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB): Wenn Fahrfehler strafrechtlich relevant werden.
Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB): Häufige Folge von Unfällen mit Personenschaden.
Nötigung (§ 240 StGB): Z. B. durch dichtes Auffahren oder Ausbremsen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG): Verteidigung bei fehlender oder entzogener Lizenz.
Ohne eine vollständige Akteneinsicht kann niemand beurteilen, ob der Vorwurf gegen Sie haltbar oder beweisbar ist. Deshalb raten wir Ihnen dringend: Machen Sie keinerlei Aussagen gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft, bevor wir die Akte geprüft haben. Wir nehmen für Sie Einsicht in die Ermittlungsakte, besprechen die Beweislage und legen erst dann eine wasserdichte Verteidigungsstrategie fest.
Verkehrsstraftaten haben eine enorme Tragweite, die weit über das Strafmaß hinausgeht:
Fahrerlaubnis & MPU: Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis droht oft die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), bevor Sie Ihren Führerschein zurückerhalten.
Punkte & Register: Rechnen Sie mit mindestens 2 Punkten im Fahreignungsregister und einer Eintragung im Bundeszentralregister (Vorstrafe).
Finanzieller Ruin durch Regress: Das ist das oft unterschätzte Risiko. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung (z. B. wegen Trunkenheit oder Unfallflucht) kann Ihre eigene Haftpflichtversicherung Sie in Regress nehmen. Das bedeutet: Sie müssen die zivilrechtlichen Schäden des Unfallgegners – oft viele tausend Euro – aus eigener Tasche zurückzahlen.
Als Spezialisten behalten wir nicht nur das Strafmaß im Blick, sondern auch die versicherungsrechtlichen Folgen und die verwaltungsrechtlichen Aspekte Ihres Führerscheins. Unser Ziel ist es, das Verfahren im besten Fall zur Einstellung zu bringen oder die Folgen für Ihr Leben so gering wie möglich zu halten.
Scherer & Crecelius: Kompetente Strafverteidigung auf der Straße. Kontaktieren Sie uns sofort bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.
Der Entzug der Fahrerlaubnis ist die schärfste Waffe des Verkehrsrechts. Anders als bei einem Fahrverbot (wo Sie den Führerschein nach 1–3 Monaten zurückerhalten) wird beim Entzug die Fahrerlaubnis komplett vernichtet. Sie müssen sie nach einer Sperrfrist mühsam neu beantragen – oft verbunden mit einer MPU.
In dieser Situation ist ein spezialisierter Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nicht nur ein Berater, sondern Ihr existenzieller Schutzschild.
Das Gesetz legt fest, dass bei bestimmten Delikten die "Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen" vermutet wird. In diesen Fällen wird die Fahrerlaubnis im Regelfall entzogen:
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB): Fahrerflucht bei bedeutendem Sachschaden oder Personenschaden.
Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB): Führen eines Fahrzeugs unter erheblichem Alkoholeinfluss.
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB): Grobe Verkehrsverstöße, die Leib oder Leben anderer gefährden.
Vollrausch (§ 323a StGB): Straftaten im Zustand schuldhafter Berauschung.
Die Einstufung als "Regelfall" ist eine gesetzliche Vermutung – aber sie ist widerlegbar. Unsere Hauptaufgabe als Ihre Verteidiger bei Scherer & Crecelius ist es, nach der Akteneinsicht präzise herauszuarbeiten, warum Ihr Fall eben kein Regelfall ist.
Wir prüfen für Sie:
Besonderheiten des Einzelfalls: Gab es Tatumstände, die das Verschulden in einem milderen Licht erscheinen lassen?
Vermeidung der Regelwirkung: Können wir durch rechtzeitige Intervention erreichen, dass das Gericht von der Entziehung der Fahrerlaubnis absieht und stattdessen "nur" ein Fahrverbot verhängt?
Verkürzung der Sperrfrist: Falls der Entzug unvermeidbar ist, kämpfen wir für eine minimale Sperrfrist und bereiten Sie frühzeitig auf die Wiedererteilung vor.
Oft erfolgt die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bereits kurz nach der Tat durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft. Je früher wir eingreifen, desto größer ist die Chance, den Führerschein noch im Ermittlungsverfahren zurückzuerhalten oder den dauerhaften Entzug im Urteil zu verhindern.
Scherer & Crecelius: Wir kennen die rechtlichen Hebel, um die Regelvermutung zu Fall zu bringen. Kämpfen Sie mit uns um Ihren Führerschein.
Das Verkehrsverwaltungsrecht ist die „dritte Säule“ des Verkehrsrechts. Hier geht es nicht um Bußgelder oder Strafen, sondern um die präventiven Maßnahmen der Behörden – allen voran um Ihre Fahrerlaubnis und die Überprüfung Ihrer Fahreignung.
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) – im Volksmund oft „Idiotentest“ genannt – dient der Feststellung, ob eine Person (noch) zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer Eignung hat (z. B. wegen Alkohol, Drogen oder zu vielen Punkten), kann sie die Beibringung eines MPU-Gutachtens anordnen.
Wir unterstützen Sie dabei:
Prüfung der Anordnung: Nicht jede MPU-Anordnung ist rechtmäßig. Wir prüfen, ob die Behörde die gesetzlichen Hürden eingehalten hat.
Vermeidungsstrategien: In manchen Fällen lässt sich durch gezielte rechtliche Schritte die Anordnung einer MPU abwenden oder die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU erreichen.
Vorbereitende Beratung: Wir begleiten Sie im gesamten Verfahren gegenüber der Behörde, damit Sie nicht unvorbereitet in die Begutachtung gehen.
Konnte nach einem Verkehrsverstoß (z. B. einer Geschwindigkeitsüberschreitung) der tatsächliche Fahrer nicht ermittelt werden, droht dem Fahrzeughalter eine Fahrtenbuchauflage. Die Behörden nutzen dieses Instrument nach unserer Erfahrung immer häufiger.
Ein Fahrtenbuch bedeutet für Sie einen enormen bürokratischen Aufwand über Monate oder Jahre hinweg. Wir unterstützen Sie bei der Abwehr der Fahrtenbuchauflage. Wir prüfen, ob die Polizei und die Behörde alle zumutbaren Anstrengungen zur Fahrerermittlung unternommen haben und ob die Auflage im konkreten Fall verhältnismäßig ist.
Das Verwaltungsrecht folgt eigenen Regeln und strengen Fristen. Als Ihre Anwälte im Verkehrsrecht in Hünstetten und Frankfurt am Main stehen wir Ihnen kompetent zur Seite, um Ihre Mobilität zu sichern und behördliche Willkür zu verhindern.
Haben Sie Post von der Fahrerlaubnisbehörde erhalten? Handeln Sie sofort. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Optionen.