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Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen (Abschluss 2002) und dem anschließenden Referendariat am Landgericht Marburg legte Herr Rechtsanwalt Carsten Scherer bereits früh den Grundstein für seine juristische Spezialisierung. Von 2005 bis 2020 vertiefte er seine Expertise in einer renommierten Wetzlarer Kanzlei, wobei das Verkehrsrecht bereits von Beginn an das Zentrum seiner Tätigkeit bildete.
Seine herausragende Kompetenz in diesem Bereich wurde im Jahr 2013 durch die Verleihung des Titels Fachanwalt für Verkehrsrecht offiziell bestätigt. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins ist er zudem eng mit der aktuellen Rechtsprechung und Fachwelt vernetzt.
Seit 2020 verstärkt Herr Scherer das Team der Kanzlei Scherer & Crecelius. Er ist Ihr hochspezialisierter Ansprechpartner, insbesondere auf den Gebieten der Verkehrsordnungswidrigkeiten und des Verkehrsstrafrechts. Mandanten profitieren hierbei von seiner jahrzehntelangen Erfahrung und seinem etablierten Netzwerk zu qualifizierten Gutachtern. Auch die umfassende Unfallschadenregulierung sowie rechtliche Fragestellungen beim Fahrzeugkauf gehören zu seinem täglichen Kerngeschäft.
Neben seiner verkehrsrechtlichen Expertise betreut Herr Scherer die Mandate der Kanzlei im Reiserecht sowie im Arbeits- und Mietrecht mit gleicher Präzision und Transparenz. Mandanten schätzen an ihm seine strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise, die stets eine kompetente und verlässliche Vertretung ihrer Interessen garantiert.