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Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz von 2003 bis 2008 – währenddessen er als Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung gefördert wurde – absolvierte Herr Rechtsanwalt Scherer beide Staatsexamina mit Prädikat.
Herr Rechtsanwalt Scherer war zudem von 2005 bis 2010 Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht Prof. Dr. Ulrich Haas an der Universität Mainz. Zudem studierte Herr Rechtsanwalt Scherer vier Semester an der Universität Zürich. Bereits während seiner Ausbildung wirkte er über viele Jahre am renommierten „Handbuch des Sportrechts“ mit, bevor er im Jahr 2011 seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt.
Seit Beginn seiner beruflichen Tätigkeit bildet das Erbrecht den Kern seiner juristischen Arbeit. Diese fundierte Spezialisierung wurde im Jahr 2024 durch die Verleihung des Titels Fachanwalt für Erbrecht offiziell bestätigt. Um sein Profil in der Nachfolgegestaltung abzurunden, qualifizierte er sich zudem im Jahr 2025 als zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT). Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er als Autor tätig und publiziert regelmäßig wissenschaftliche Beiträge in Fachzeitschriften wie der „Neuen Zeitschrift für Familienrecht“ (NZFam).
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Glücksspielrecht. In diesem hochspezialisierten und dynamischen Rechtsgebiet berät und vertritt er Mandanten kompetent bei allen rechtlichen Fragestellungen – von regulatorischen Anforderungen bis hin zur Durchsetzung oder Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche.
Mandanten profitieren von seiner tiefgreifenden theoretischen Expertise und der langjährigen Praxiserfahrung. Ob es um die rechtssichere Gestaltung von Testamenten, die Abwicklung komplexer Nachlässe oder die Navigation durch die komplexen Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages geht – Herr Rechtsanwalt Scherer bietet Ihnen Beistand auf höchstem fachlichem Niveau.
Ebenso ist Herr Rechtsanwalt Scherer seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit im Insolvenzrecht tätig. Dies umfasste die Beratung und Vertretung von Insolvenzverwaltern und Treuhändern, aber auch die Beratung und Vertretung von Gläubigern, die mit insolvenzrechtlichen Ansprüchen, wie etwa einer Insolvenzanfechtung oder Geschäftsführerhaftung, konfrontiert sind. Schließlich berät Rechtsanwalt Scherer bei der Einleitung und Umsetzung eines Insolvenzverfahrens, um sich von den Schulden zu befreien.
Durch ständige Weiterbildung und den fortwährenden Austausch in Fachkreisen stellt er sicher, dass Ihre Interessen unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung gewahrt werden. Er berät Sie mit der erforderlichen Sorgfalt und persönlicher Motivation, um für Ihr individuelles rechtliches Anliegen eine fundierte und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden.