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Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen (1993–1998) und dem Referendariat am Landgericht Limburg vertiefte Herr Rechtsanwalt Crecelius seine Expertise zunächst in verschiedenen regionalen Kanzleien mit ausgeprägtem verkehrsrechtlichen Fokus. Ein entscheidender Meilenstein seines Werdegangs war der Wechsel zu einem großen deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer: Dort war er über viele Jahre in leitender juristischer Funktion in der Kfz-Schadenregulierung tätig – eine Erfahrung, von der seine Mandanten heute durch exklusive Einblicke in die Arbeitsweise der Gegenseite profitieren.
Seit 2017 ist Herr Crecelius Partner der Kanzlei Scherer & Crecelius Rechtsanwälte. Das Verkehrsrecht bildet seit jeher das Zentrum seines beruflichen Wirkens. Durch seine langjährige Praxis und die tiefe Verwurzelung in dieser Materie bietet er hochkompetenten Beistand bei sämtlichen rechtlichen Fragestellungen rund um das Fahrzeug: vom Autokauf über das Werkstatt- und Unfallrecht bis hin zur Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafverfahren.
Mandanten profitieren nicht nur von seiner konsequenten Spezialisierung und ständigen Weiterbildung, sondern auch von einem starken Netzwerk. Die enge Zusammenarbeit mit Kfz-Sachverständigen, Fachverbänden und Werkstätten sowie der kontinuierliche Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen garantieren eine Beratung auf höchstem Niveau.
Herr Crecelius vertritt Ihre Interessen mit der gebotenen Sorgfalt, fundiertem Fachwissen und persönlicher Motivation – insbesondere bei der effizienten Abwicklung unverschuldeter Verkehrsunfälle, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.